Private Krankenversicherungen und Behilfe
Die meisten Privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel die Behandlungskosten. Dies ist vom Vertrag abhängig, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.
Setzen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie mit Ihrer Privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung. Fordern Sie die Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an und klären Sie die Rahmenbedingungen für eine ambulante Verhaltenstherapie ab.
Selbstzahler
Die Kosten der Therapie können natürlich auch selbst übernommen werden. In diesem Falle spielen Formalitäten keine Rolle. Es erfolgt selbstverständlich keine Weitergabe der Daten an die Krankenkasse.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten einer Psychotherapie werden vollständig und von jeder gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die ersten fünf Sitzungen (Probatorische Sitzungen) werden grundsätzlich bewilligt. Danach entscheidet die Krankenkasse aufgrund eines Gutachtens, ob sie die Behandlungskosten (bei begründeter Diagnose und Indikation) für weitere Behandlungsstunden übernimmt.